Allgemeine Information für Patienten zur Abrechnung:
Privatversicherte:
Die Übernahme der Behandlungskosten ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe die Heilpraktiker- Behandlungskosten übernommen werden. Die Differenz zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse und der Behandlungsgebühr ist durch den Patient selbst zu tragen.
Der Heilpraktiker ist nicht berechtigt die Abrechnung mit den Krankenkassen selbst vorzunehmen, sodass Sie als Patient selbst für die Abwicklung der Rückerstattung von Ihrer Krankenkasse verantwortlich sind.
Gesetzlich Versicherte:
Für die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es keine Grundlage für die Vergütung von Heilpraktikerbehandlungen.
Abrechnung/Rechnungsstellung:
Als Heilpraktikerin für Physiotherapie arbeite ich nach freier Honorarvereinbarung.
Die Leistungsvergütung lehnt sich weitgehend an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) an.
Das Gebührenverzeichnins für Heilpraktiker ist allerdings nicht bindend für Heilpraktiker, Beihilfestellen, und Krankenversicherungen.